Mit passendem Gehörschutz Folgeschäden vermeiden
Thorsten Fleuren, Abteilungsleiter Arbeitssicherheit, SVG-Hamburg eG
Den gesetzlich vorgeschriebenen Gehörschutz für Betriebe und Unternehmen in die Praxis umsetzen – Torsten Fleuren, Abteilungsleiter Arbeitsschutz bei der SVG Hamburg, erklärt wie.
Herr Fleuren, Sie sind jetzt seit fast 20 Jahren in der Arbeitssicherheit tätig. Was sagen Sie den Unternehmen, die Sie beraten, zum Thema Gehörschutz?
Ich habe früher im Bergbau gearbeitet und weiß, wie wichtig angemessener Gehörschutz ist: Ich bin selbst lärmkrank und habe einen Teil meiner Hörkraft eingebüßt. Unternehmen müssen sich im Klaren darüber sein, dass ihre Mitarbeiter ohne ausreichenden Gehörschutz ernsthafte Schäden davontragen können. Es gibt dazu eindeutige gesetzliche Vorgaben, die sollten von Unternehmensseite unbedingt umgesetzt werden.
Was sind das genau für Vorgaben?
Das ist einmal im Arbeitsschutzgesetz (Arb SchG) geregelt und dann auch in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm Vibrations ArbSchV), die die EU-Richtlinie 2003/ 10/ EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern vor Gefährdungen durch Lärm umsetzt. Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach: Es gibt eine messbare Obergrenze an Lärmbelastung, und wenn die erreicht ist, müssen Unternehmen den Lärm entweder reduzieren oder ihren Mitarbeitern angemessenen Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Wie kann man die Lärmbelastung der Arbeitnehmenden denn konkret messen?
Wir von der SVG beispielsweise gehen mit Lärmmessgeräten in die Betriebe und nehmen in mehreren Situationen und zu verschiedenen Uhrzeiten Messungen vor. Daraus berechnet sich dann ein Schnitt, den wir nutzen, um entsprechende Maßnahmen zu empfehlen. Je nach dem kann das auch bedeuten, dass ein Teil der Mitarbeitenden mit professionellem Gehörschutz ausgestattet werden sollte.
Welche Art von Gehörschutz empfehlen Sie am häufigsten?
Fall vor der Herausforderung, dass die Mitarbeitenden den Gehörschutz tatsächlich tragen. Meiner Erfahrung nach ist die Tragerate bei Einweg-Gehörschutz extrem gering, daher empfehle ich maßgefertigten Gehörschutz vom Hörakustiker.
Eine kleine Investition mit großer Wirkung. Und was ich noch empfehle: dass die Mit arbeitenden regelmäßige Hörtests wahrnehmen. Wenn schon eine leichte Hörminderung vorliegt, ist das eine starke Motivation, den Gehörschutz tatsächlich zu tragen.
An wen wendet man sich da am besten als Betrieb oder Unternehmen?
Betrieb oder Unternehmen? Ich empfehle lokale Hörakustikbetriebe, die kommen dann in der Regel direkt ins Unternehmen und beraten vor Ort. Aktuell gibt es auch die Kampagne Leben ohne Lärm, da kann man ganz einfach über eine Website sehen, welche Hörakustikbetriebe es in der eigenen Region gibt und gleich auch einen Beratungstermin verein baren. Da hat man dann alles aus einer Hand.