BG BAU fördert Gehörschutz-Otoplastiken mit 50% ( Max. € 100,-)

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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat eine Initiative ins Leben gerufen, um den Arbeitsschutz im Bauwesen zu verbessern und insbesondere Maßnahmen zur Lärmprävention zu unterstützen. Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Förderung von spezifischen Gehörschutzmaßnahmen, insbesondere Otoplastiken, die den Arbeitnehmenden eine individuelle und effektive Lösung bieten, um ihr Gehör vor schädlichem Lärm zu schützen.

Gemäß den Richtlinien der BG Bau werden diese Otoplastiken gefördert: Otoplastiken mit passivem Filter, Otoplastiken mit elektronischer Zusatzausrüstung oder solche mit Metalleinlage zur Detektion.

Ein entscheidendes Element der Förderung ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Otoplastiken. Otoplastiken müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auslieferung einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Darüber hinaus ist eine Wiederholungsprüfung im Abstand von drei Jahren vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass der Gehörschutz weiterhin optimal funktioniert.

Die Förderung durch die BG Bau erfolgt Herstellerunabhängig und kann so deutschlandweit bei allen spezialisierten Hörakustiker:Innen bezogen werden. Die Förderung beträgt 50% des Anschaffungswertes, aber maximal € 100,00 pro Maßnahme. Die Rechnung muss auf das Unternehmen ausgestellt sein.

Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz (Arb SchG) geregelt und in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm Vibrations ArbSchV), die die EU-Richtlinie 2003/ 10/ EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmmenden vor Gefährdungen durch Lärm umsetzt. Hört sich kompliziert an, ist aber ganz einfach: Es gibt eine messbare Obergrenze an Lärmbelastung, und wenn die erreicht ist, müssen Unternehmen den Lärm entweder reduzieren oder ihren Mitarbeitenden angemessenen Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Für weitere Informationen und Fragen zur Förderung steht die BG BAU gerne zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können sich telefonisch unter 0800 3799100 oder per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de an die Berufsgenossenschaft wenden.

Auch Hörakustiker:Innen stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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